Existiert eBay im rechtsfreien Raum ?
Geschrieben von admin am 29. Dezember 2008 | Abgelegt unter eBay
Wie alles begann…
Es war an einem regnerischen Samstag Nachmittag als ich einem neuen Support-Mitarbeiter für Frankreich schulen wollte. Als der EMail-Support für eBay an der Reihe war, fiel mir gleich ein eigenartiges EMail von eBay auf:
Titel: MC122 FPA#16 - Deaktivierung Ihres eBay-Mitgliedskontos xxxxxx
Inhalt:
“eBay hat diese Mitteilung an xxxxxxxxx (xxxxxxxx) gesendet.
Ihr Vor- und Nachname in dieser Mitteilung sind ein Hinweis darauf, dass die Nachricht tatsächlich von eBay stammt.
Mehr zum Thema: http://pages.ebay.de/help/confidence/name-userid-emails.html
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MC122 FPA#16 - Deaktivierung Ihres eBay-Mitgliedskontos xxxxxxxx
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Guten Tag xxxxxxx (xxxxxxxxx),
wir haben Ihr Mitgliedkonto erneut vom Handel bei eBay ausgeschlossen. Unsere Aufzeichnungen lassen erkennen, dass Ihr Mitgliedskonto mit bereits gesperrten Mitgliedskonten im Zusammenhang steht.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie waehrend dieses Ausschlusses nicht am Handel bei eBay teilnehmen koennen.
Bitte beachten Sie, dass eine Neuanmeldung - auch unter einem anderen Namen - unter keinen Umstaenden gestattet ist. Jeglicher Versuch, sich erneut anzumelden, kann ab jetzt juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
Diese Sperrung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, noch offene Gebuehren an eBay zu bezahlen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir bei Nichtzahlung unseren Anwalt mit dem Einzug dieser Forderung beauftragen werden. Dabei werden fuer Sie zusaetzliche Gebuehren anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
eBay-Sicherheitsteam”
Naja, war mein erster Gedanke, sicherlich wieder eine dieser Spam-Mails, die vorgaukeln vom eBay-Support zu sein, und dies vom Informationsgehalt her locker mit echten Support-Mails aufnehmen können. Also kurz mal eingeloggt um zu schauen ob alles in Ordnung ist. Doch - welch Überraschung - das Konto war tatsächlich gelöscht, und mit ihm ein paar tausend Angebote und Auktionen.
Sicher nur ein Missverständnis…
Jetzt wurde ich doch etwas nervös. Was soll das bedeuten? Was heißt “erneut gelöscht”? Und was für ein “Zusammenhang” mit “bereits gesperrten Mitgliedskonten”. Unsere Konten wurden noch nie gelöscht und Zusammenhänge kommen uns auch nicht ins Haus. Und wieso löscht jemand unser Konto einfach so ohne Vorankündigung und das auch noch an einem Samstag - wenn garantiert niemand helfen kann. Nicht, dass jemand Montags oder Mittwochs helfen könnte, aber Samstags?
Meine nächste Vermutung war, dass es sich vermutlich um eine Aushilfskraft bei eBay handeln muss, die am Vortag zuviel gefeiert hatte und wohl einen falschen Knopf gedrückt hat. Also, ziemlich ärgerlich, aber das sollte sich ja schnell klären lassen. Eine kurze Mail an eBay und bis Montag warten.
Am Montag gibt es eine neue EMail von eBay:
Titel: Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem violetten Stern!
Inhalt:
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Fantastisch, Sie nähern sich den eBay-Profis!
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Hallo xxxxx,
mit 500 Bewertungspunkten sind Sie ab sofort Besitzer des violetten eBay-Sterns.
Herzlichen Glückwunsch!
Für diese beeindruckende Leistung verdienen Sie eine besondere Anerkennung.
Unsere Mitarbeiter haben eine Videobotschaft für Sie vorbereitet, denn sie möchten persönlich zu Ihrem tollen Erfolg auf eBay gratulieren. Sehen Sie gleich auf Ihrer Website nach!
Eine neue Version Ihres persönlichen Bildschirmschoners und Ihres Hintergrundbildes warten ebenfalls auf Sie.
Noch einmal herzlichen Glückwunsch!
Ihr xxxxxxx
PS: Ihre Urkunde und Ihr Sternmagnet sind bereits auf dem Postweg zu Ihnen.
Aha, das passt schon besser zu unserer Kundenbewertung von 99,8% positiv. War alles nur ein Spuk? Nein, leider nicht - unser Konto ist immer noch gelöscht. Da haben wohl einige Aushilfskräfte bei eBay zuviel gefeiert und falsche Knöpfe gedrückt.
Wir bauen auf den eBay-Support
Na ja, erstmal den Kunden-Support anrufen, die wissen vielleicht mehr. Kleiner Scherz, wie immer wissen sie dort natürlich nicht mehr. Ich solle doch eine EMail schreiben. Aber das hatte ich ja schon. Sicherheitshalber schicke ich die EMail noch mal 20-30 Mal raus.
Ein paar Tage später endlich eine Antwort:
Inhalt:
Hallo Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Durch eine unerwartet hohe Anzahl von Mitgliederanfragen antworten wir Ihnen später, als Sie es von uns erwarten.Da wir Ihren Anfragen und Hinweisen in jedem Fall gründlich nachgehen, hoffen wir auf Ihr Verständnis und bitten Sie für die Verzögerung um Entschuldigung.
Nun aber zu Ihrem Anliegen:
Sie haben uns geschrieben, weil Sie mit der Sperre Ihres Kontos nicht einverstaden isnd. Ich kann gut verstehen, dass der Ausschluss ärgerlich ist. Ich habe Ihr Mitgliedskonto geprüft und dabei festgestellt, dass Sie gemäß §4 Abs. 2 der eBay-AGB vom Handel auf eBay ausgeschlossen wurden. Nach unseren Informationen steht Ihr Mitgliedskonto in Verbindung mit dem Mitgliedskonto “********” , das wegen eines Verstoßes gegen unseren Grundsatz zu den Verkäuferstandards bereits gesperrt wurde. Mitglieder, die bereits vom Handel auf eBay ausgeschlossen sind, dürfen sich nicht neu auf eBay anmelden oder bestehende Mitgliedskonten weiter verwenden. Unseren diesbezüglichen Grundsatz finden Sie hier:
http://pages.eBay.de/help/policies/rfe-previously-suspended.html
Bitte beachten Sie, dass Sie eBay in keiner Weise mehr nützen dürfen. Es ist Ihnen ebenfalls nicht gestattet, ein neues Mitgliedskonto anzumelden.
Herr xxxxxx, wir bitten Sie um Verständnis, dass diese Entscheidung endgültig ist und nicht revidiert wird.
Mit freundlichen Grüssen
xxxxxxx
eBay-Sicherheitsteam
Den ersten Absatz kannte ich schon. Der kommt seit einigen Monaten vor jeder EMail. Ich glaube zwar nicht, dass es an der “unerwartet hohen Anzahl von Mitgliederanfragen” oder an der “Gründlichkeit liegt, dass die Antworten so spät kommen, sondern, dass bei eBay zuviel gefeiert wird. Na ja, egal, der folgende Absatz ist viel erschreckender. Immer noch keine Begründung, warum das Konto gelöscht wurde. Nur der Verweis auf eine “Verbindung” zu einem anderen Konto, von dem ich noch nie gehört habe und das sicher nie meins war. Die Sache wird immer dubioser.
Sofort schreibe ich zurück, dass das andere Konto sicher nichts mit mir zu tun hat. Und von “Verbindungen” kann ich in den eBay AGB auch nichts finden. Diesmal füge ich die Bitte bei, das keine Feier-geschädigten Aushilfskräfte antworten mögen sondern am Besten der Chef hiervon. Dies scheint zu helfen, zumindest fehlen bei der Antwort die üblichen Textbausteine und die Antwort kommt einen Tick schneller als sonst.
Inhalt:
Hallo Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Abschliessend möchten wir Ihnen mitteilen, dass für uns Verbidungen zwischen diesen Konten bestehen. Ohne eine Klärung der voran gegangenen Ausschlüsse können Sie leider nicht mehr auf unserem Marktplatz handeln.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
eBay-Sicherheitsteam
Tja, was soll man sagen. “…dass für uns Verbidungen zwischen diesen Konten bestehen” Für mich bestand ja schon lange eine Verbindung zwischen eBay und den Kriegen dieser Welt, aber wo ist das Fleisch? Aber die Lösung ist ja greifbar nahe. Wir brauchen ja nur noch herausfinden, wem das andere gesperrte Konto gehört hat mit dem wir in “Verbindung” stehen und warum es gesperrt wurde. Dann müssen wir nur noch diesen Ausschluss klären und - voila - alles ist wieder gut.
Nach kurzem Überlegen entscheide ich mich doch für einen anderen Weg.
Die Geschäftsführung wirds schon richten
Wenn schon halb eBay feiert wird ja wohl die Geschäftsführung bei klarem Verstand sein. Und es ist davon auszugehen, dass diese nicht mutwillig Ihre Kunden rausekeln möchte. Daher schreibe ich einen Brief an Herrn Feller, den künftigen Chef von eBay Deutschland. Ich schreibe, dass er sich doch bitte mal dieses Falls annehmen soll und das es keine “Verbindungen” gibt, was immer das auch heißen soll. Ich versäume natürlich nicht, auch eine Frist für die Wiederherstellung des Kontos zu setzen. Das Alkohol-Problem im Support-Bereich erwähne ich nicht. Nach nur 10 Tagen erhalte ich ein Antwortschreiben:
Inhalt:
Sehr geehrter Herr xxxx, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 10. Dezember 2008. Die eBay-Geschäftsführung hat uns als zuständige Fachabteilung beauftragt, zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt Stellung zu nehmen. Dies tun wir gern. Der Umstand, dass die Maßnahmen unserer Sicherheitsabteilung offenbar viele Fragen Ihrerseits unbeantwortet ließen, ist uns sehr unangenehm. Den Vorgang haben wir eingehend geprüft und teilen Ihnen Folgendes dazu mit: Einem gesperrten Mitglied ist es untersagt, weiterhin bei eBay zu handeln oder sich erneut anzumelden (siehe § 4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Dies gilt auch für den Handel über das Mitgliedskotnot dritter Personen. Im vorliegenden Fall wurde eine Verbindung festgestellt, zwischen Ihrem Mitgliedskonten und mehreren eBay-Mitgliedskonten, die in der Vergangenheit wegen wiederholten Verstößen gegen eBay-Regeln vom Handel ausgeschlossen wurden. Alles deutet darauf hin, dass der Handel dieser Mitglieder mit Hilfe der nun ausgeschlossenen Mitgliedskonten fortgesetzt wurde. Bei den zuvor ausgeschlossenen Mitgliedskonten handelt es sich unter anderem um: **********************
*********** Die Verbindungen zu Ihren Mitgliedskonten sind eindeutig nachzuvollziehen, so dass uns kein Entscheidungsspielraum blieb und wir uneingeschränkt zu unseren Maßnahmen stehen. Derzeit sehen wir keine Möglichkeit, Ihr Mitgliedskonto wieder für den Handel bei eBay zuzulassen. Erste Voraussetzung für die Prüfung der Freischaltung ist eine Stellungsnahme zu den oben genannten Verbindungen. Bitte lassen Sie uns diese schnellstmöglich zukommen. Weiterhin müssen die Probleme aus der Ursprungssperrung geklärt werden, bevor eine Freischaltung dann abschließend geprüft werden kann. Herr xxxx, es tut uns sehr leid Ihnen keine andere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüssen xxxxxxxx
EU Office of the President
Ach so. Wir analysieren:
- Der Geschäftsführung ist also etwas unangenehm, sehr gut.
- §4 der eBay AGB, in unserem Fall kann er nicht relevant sein, da wir noch nie gesperrt waren.
- Die Verbindungen haben sich vermehrt, es ist jetzt von “mehreren Mitgliedskonten” die Rede. Und “alles deutet hin”, auf diese Verbindungen. Warum haben sie das nicht gleich gesagt?
- Ach nein, de “Verbindungen” waren sogar “eindeutig nachzuvollziehen”, da kann man verstehen, dass kein Entscheidungsspielraum bleibt. Hilfreich wäre sicher gewesen, uns als “Verbindungs”-fernen Normal-Unternehmer das Nachvollziehen etwas zu erleichtern
- Aber dann gibt sich die Geschäftsführung ja versöhnlich: Wir können ja selber die “Verbindungen” erklären. Dann noch fix die “Probleme” der “Ursprungssperrung” klären und schon gibt es eine neue Prüfung. Das ist mehr als fair.
Am interessantesten ist jedoch, dass die eBay Geschäftsführung “uneingeschränkt” zu Ihren Maßnahmen steht. Entweder es gab eine firmenweite Party oder irgendetwas ist unglaublich faul bei eBay.
Ist eine eBay “Verbindung” ansteckend?
Inzwischen habe ich von einem meiner Söhne erfahren, dass auch sein privates eBay-Konto gelöscht wurde. Auf Nachfrage wurde auch ihm als “Begründung” eine “Verbindung” zu einem bereits gesperrten Konto mitgeteilt.
Wir lernen also: eBay-”Verbindungen” sind erblich. Ob die Nachbarn meiner Cousinen betroffen sind oder ob “Verbindungen” auch durch Tröpfcheninfektion übertragen werden können ist mir unbekannt.
Ein Zwischenstand
Wir fassen also zusammen: Wir waren ein - ganz bescheiden ausgedrückt - ein musterhafter eBay-Nutzer mit fast 100% positiven Bewertungen und keinen Kunden-Beschwerden. Fast wöchentlich erreichten uns Glückwünsche und Danksagungen zu unserem vorbildlichen Verhalten von eBay. Aus heiterem Himmel wurden dann, an einem regnerischen Samstag, unsere eBay-Konten samt unserer Angebote gelöscht. Ebenso mindestens ein Konto in unserer “Umgebung”. Als “Begründung” wurden uns nicht näher erläuterte “Verbindungen” zu anderen Konten genannt, mit denen wir nichts zu tun haben. Die von mir zunächst vermutete “verkaterte Aushilfe”-Theorie erscheint immer unwahrscheinlicher. Ursprung allen Übels scheint die Geschäftsführung von eBay selbst, die zumindest die Mißstände bei eBay nicht beseitigt.
Auf jeden Fall erschien es mir an diesem Punkt nicht zielführend, eBay weiter auf seine doch etwas absurden und konfusen Handlungen und Aussagen anzusprechen.
Wie sieht eigentlich die rechtliche Grundlage für die Sperrung aus?
eBay beruft sich bei seiner Sperrung auf §4, Absatz 3 seiner AGB: “Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.”
Da wir jedoch noch nie von eBay gesperrt wurden und unsere Konten auch nicht von “Anderen” genutzt werden, kommt dieser Absatz als Grund nicht in Frage.
Nach §4, Absatz 5 (”eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.”) könnte eBay ohne Angabe von Gründen jeden jederzeit vom Handel ausschließen (schlimm genug). Da wir keine Kündigung von eBay mit der 14-tägigen Frist erhalten haben, kommt dieser Absatz ebenfalls nicht zum Tragen.
Zu “Verbindungen” zu irgendwelchen Konten anderer Personen machen die eBay-AGB keinerlei Aussagen.
Die Löschung unserer Konten erscheint aus rechtlicher Sicht also vollkommen willkürlich und ungerechtfertigt.
Was also tun? Rein zufällig stolpere ich bei www.wortfilter.de über einen interessanten Artikel: “eBay muss gesperrtes Mitglied wieder freischalten“. Dort wurde eBay gerichtlich gezwungen ein ebenfalls wohl willkürlich gelöschtes Mitglied wieder freizuschalten. Zum einen sagt uns das, dass wir wohl kein Einzelfall sind. Weiterhin ist es wohl nichts aussichtslos, sich gegen diese eBay-Willkür zu wehren.
Wir beauftragen einen Anwalt
Ich weiß zwar nicht, dieses Vorgehen am Ende dazu führt, dass wir wieder auf eBay handeln dürfen. Schließlich steht eBay ein schier unerschöpfliches Arsenal zur Verfügung, dies zu behindern - bis hin zur regulären Kündigung. Aber auch dies wäre sehr aussagekräftig und inzwischen geht es uns um mehr, als einfach nur die Wiederherstellung unserer Konten.
Wir beauftragen also die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum, unsere Interessen zu vertreten. Als erstes schreibt dieser eBay direkt an:
An dieeBay Europe S.A r.l
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die rechtlichen Interessen des Herrn xxxxxxx……Wir kontaktieren Sie über die Faxnummer der eBay International AG, da diese auf Ihrer Webseite explizit zur Kontaktaufnahme für Deutschland genannt wird. Unser Mandant unterhält bei Ihnen mehrere eBay-Mitgliedskonten mit den Namen
xxxx
xxxxx
xxxx
Am 06.12.2008 erhielt unser Mandant jedoch eine E-Mail, in der ausgeführt wurde, dass die oben genannten Mitgliedskonten mit sofortiger Wirkung gesperrt seien. Erst auf Nachfrage wurde vom eBay Deutschland Customer Support mitgeteilt, dass der Grund für die sofortige Sperrung ein Verstoß des mit ihm „verbundenen“ e-Bay-
Mitgliedsnamens xxxxx sei. Nachdem unser Mandant Ihnen schriftlich und per Fax mitgeteilt hatte, dass eine „Verbindung“ zwischen ihm und dem Mitgliedskonto „xxxxxx“ nicht besteht und eindringlich
um Wiederfreischaltung gebeten hatte, steht die Freischaltung immer noch aus. § 4 Abs. 2 Ihrer AGB lautet wie folgt:……………… Eine „Verbindung“ zu einem anderen Konto taucht als Sperrungsgrund weder im § 4 Ihrer AGB noch in den Übrigen Bestimmungen auf. Weder die Sperrung, noch die dafür gegebene Begründung können daher hier auch nur ansatzweise nachvollzogen werden. Daher ist die vorliegende Maßnahme nicht nur rechtswidrig, sondern auch aus jedem anderen Gesichtspunkt völlig inakzeptabel. Wir haben Sie daher aufzufordern, die Mitgliedsnamen …… unverzüglich, spätestens bis zum Freitag, den 19.12.2008, 18:00 Uhr wieder zum Handel zuzulassen.Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserem Mandanten zur gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche nötigenfalls im Wege der einstweiligen Verfügung raten. Diesbezüglich weisen wir auf den durch uns erwirkten Beschluss des OLG Brandenburg hin, in dem das Gericht klarstellt, dass es sich bei der rechtsgrundlosen Sperrung eines eBay-Mitgliedskontos um eine verbotene Eigenmacht handelt, bei der auch Eilmaßnahmen statthaft sind.
Vor diesem Hintergrund haben Sie auch die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen, die sich wie folgt berechnen: ………
Eine Antwort durch eBay erfolgt nicht.
Antrag auf einstweilige Verfügung
Im nächsten Schritt sendet unser Anwalt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an das Amtsgericht Potsdam. Auf eine Antwort warten wir momentan….
Fortsetzung folgt…..
1 Kommentar »
am 30. Dezember 2008 um 11:18 1.Die eBay-Falle » Verkaufen Sie Sand in der Wüste oder doch lieber über eBay ? schrieb …
[...] Leider wurden wir ein paar Tage später ohne Vorwarnung und ohne Begründung bei eBay gelöscht. Ob dies der obligatorische Willkommensgruß für neue geprüfte Mitglieder ist, wissen wir nicht. Auch die Kundenabwehr konnte uns wieder einmal nicht weiterhelfen. Um herauszufinden, was hinter dem dubiosen Verhalten eBays steckt, haben wir uns erlaubt eBay auf Unterlassung und Schadensersatz zu verklagen. Über den Verlauf und d… [...]